Der folgende Regel- und Maßnahmenkatalog wendet sich an alle, die in der Hohe-Giethorst-Schule arbeiten. Sein Sinn ist, das Miteinander zu verbessern, die Erziehungs- und Unterrichtsziele zu fördern, die Unfallgefahren zu vermindern und Sachschäden zu vermeiden.

Dieser Regel- und Maßnahmenkatalog  enthält eindeutige Formulierungen, die für jeden klar sind und aus denen hervorgeht, welche Folgen Verstöße gegen das Gemeinschaftsprinzip haben.

Das Gemeinschaftsprinzip unserer Schule lautet:

  • Jeder  Schüler hat das Recht, ungestört zu lernen.
  • Jeder Lehrer hat das Recht, ungestört zu unterrichten.
  • Jeder ist für sein Handeln selbst verantwortlich.
  • Jeder muss das Recht des anderen achten.

Immer gilt: Bei „STOPP“ ist Schluss!

 

 

Erzieherische Einwirkungen und Ordnungsmaßnahmen

 

Einzelne erzieherische Einwirkungen sind:

  • das erzieherische Gespräch
  • die Ermahnung
  • Gruppengespräche mit Schülerinnen und Schülern und Eltern
  • die mündliche und schriftliche Missbilligung des Fehlverhaltens
  • der Ausschluss von der laufenden Unterrichtsstunde
  • die Nacharbeit unter Aufsicht nach vorheriger Benachrichtigung der Eltern
  • die zeitweise Wegnahme von Gegenständen
  • Maßnahmen mit dem Ziel der Wiedergutmachung angerichteten Schadens
  • die Beauftragung mit Aufgaben, die geeignet sind, das Fehlverhalten zu verdeutlichen
  • bei wiederholtem Fehlverhalten schriftliche Information der Eltern

(obige Aufzählung ist nicht abschließend)

Ordnungsmaßnahmen sind:

  • der schriftliche Verweis
  • die Überweisung in eine parallele Klasse oder Lerngruppe
  • der vorübergehende Ausschluss vom Unterricht von einem Tag bis zu zwei Wochen und von sonstigen Schulveranstaltungen
  • die Androhung der Entlassung von der Schule
  • die Entlassung von der Schule
  • die Androhung der Verweisung von allen öffentlichen Schulen des Landes durch die obere Aufsichtsbehörde
  • die Verweisung von allen öffentlichen Schulen des Landes durch die obere Aufsichtsbehörde