Der folgende Regel- und Maßnahmenkatalog wendet sich an alle, die in der Hohe-Giethorst-Schule arbeiten. Sein Sinn ist, das Miteinander zu verbessern, die Erziehungs- und Unterrichtsziele zu fördern, die Unfallgefahren zu vermindern und Sachschäden zu vermeiden.
Dieser Regel- und Maßnahmenkatalog enthält eindeutige Formulierungen, die für jeden klar sind und aus denen hervorgeht, welche Folgen Verstöße gegen das Gemeinschaftsprinzip haben.
Das Gemeinschaftsprinzip unserer Schule lautet:
- Jeder Schüler hat das Recht, ungestört zu lernen.
- Jeder Lehrer hat das Recht, ungestört zu unterrichten.
- Jeder ist für sein Handeln selbst verantwortlich.
- Jeder muss das Recht des anderen achten.
Immer gilt: Bei „STOPP“ ist Schluss!
Erzieherische Einwirkungen und Ordnungsmaßnahmen
Einzelne erzieherische Einwirkungen sind:
- das erzieherische Gespräch
- die Ermahnung
- Gruppengespräche mit Schülerinnen und Schülern und Eltern
- die mündliche und schriftliche Missbilligung des Fehlverhaltens
- der Ausschluss von der laufenden Unterrichtsstunde
- die Nacharbeit unter Aufsicht nach vorheriger Benachrichtigung der Eltern
- die zeitweise Wegnahme von Gegenständen
- Maßnahmen mit dem Ziel der Wiedergutmachung angerichteten Schadens
- die Beauftragung mit Aufgaben, die geeignet sind, das Fehlverhalten zu verdeutlichen
- bei wiederholtem Fehlverhalten schriftliche Information der Eltern
(obige Aufzählung ist nicht abschließend)
Ordnungsmaßnahmen sind:
- der schriftliche Verweis
- die Überweisung in eine parallele Klasse oder Lerngruppe
- der vorübergehende Ausschluss vom Unterricht von einem Tag bis zu zwei Wochen und von sonstigen Schulveranstaltungen
- die Androhung der Entlassung von der Schule
- die Entlassung von der Schule
- die Androhung der Verweisung von allen öffentlichen Schulen des Landes durch die obere Aufsichtsbehörde
- die Verweisung von allen öffentlichen Schulen des Landes durch die obere Aufsichtsbehörde